Antrag zur Satzungsänderung (TOP 11.1)
In der Vorstandssitzung vom 16.03.2026 wurde folgender Antrag zur Satzungsänderung beschlossen und zur Abstimmung in der Hauptversammlung am 17.04.2026 eingereicht.
Der Vorsitzende Markus Treiber stellt den Antrag, die nachfolgenden Satzungsänderungen bei der Hauptversammlung zur Abstimmung zu bringen:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Neu:
- In Ergänzung zu Satz 2 kann der Aufnahmeantrag auch in digitaler Form (z. B. über die Webseite der Sportfreunde Dobel) gestellt werden. Die Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall erst mit dem Eingang der ersten Beitragszahlung.
§ 23 Ehrenrat
Neu:
§ 23 Der Ehrenrat
- Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern, von denen eines gegenüber dem Vereinsvorstand als Sprecher benannt wird. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Vorstand des Vereines bekleiden und sollen nach Möglichkeit mindestens 45 Jahre alt sein. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
- Der Ehrenrat kann vom Vorstand bei Streitigkeiten und Satzungsverstößen innerhalb des Vereines beratend hinzugezogen werden, soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit im Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichtes eines Fachverbandes gegeben ist.
- Der Ehrenrat hat ein Anwesenheitsrecht bei Vorstandssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden Markus Treiber, markus.treiber@sportfreundedobel.de
